Vergütung VASOprime wave4 durch Krankenkasse

Von | 20. März 2019

Die intermittierende pneumatische Kompressionstherapie (IPK) ist eine äusserst wirkungsvolle Therapie bei venösen Erkrankungen, lymphatischen Schwellungen und Restless Legs Syndrom.

Ab dem 1.4.2019 ist die Vergütung von Lymphdrainagegeräten, den sogenannten „Apparaten zur Kompressionstherapie (IPK)“, durch die MiGeL-Liste neu geregelt. Zwar wird es etwas aufwändiger eine Kostengutsprache durch die Krankenkasse zu erlangen. Neu ist aber der Kauf eines Lymphdrainagegeräts durch die Krankenkasse vorgesehen.

Das führt zu Einsparungen auf Seiten des Patienten und der Krankenkasse. Ausserdem wird für den Patienten der administrative Aufwand reduziert, weil keine monatlichen Zahlungen mehr nötig sind, die wiederum von der Krankenkasse zurückgefordert werden müssen. Hier erfahren Sie, wie die fünf Schritte zu Ihrem VASOprime wave 4 Lymphdrainagegerät aussehen.

1. Volumenmessung

Wer an einem Lymphödem oder einer chronischen venösen Insuffizienz der Stadien C4-C6 leidet, muss täglich Kompressionsstrümpfe tragen, um die Schwellungen zu kontrollieren und den Blutfluss zu begünstigen. Wenn durch die Therapie mit Kompressionsstrümpfen keine ausreichende Entstauung erzielt wird, kann die IPK die Therapie zusätzlich unterstützen.

Bevor mit der Therapie begonnen wird, muss das Bein- oder Armvolumen entweder durch eine elektronische Vermessung oder eine Umfangmessung nach Kuhnke bestimmt werden. Ihr behandelnder Arzt oder Physiotherapeut hat die Volumenmessung evtl. bereits bei Ihnen vorgenommen, oder kann dies tun.

2. Verordnung Miete/ Testphase

Um die Wirksamkeit der Therapie zu testen, verlangt die Krankenkasse neu eine Testphase von höchstens zwei bis drei Monaten. In dieser Phase wird das VASOprime wave 4 IPK-Gerät gemietet und gemäss den Anweisungen des Arztes angewendet.

Wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) für die Miete vorliegt, vergütet die Krankenkasse während maximal 3 Monaten den Betrag von 1.85 Fr./ Tag.

Hier können Sie das „Verordnungsformular Miete“ herunterladen.

3. Überprüfen Therapieerfolg

Nach 2-3 Monaten wird die Volumenmessung der betroffenen Extremität wiederholt. Wurde eine Volumenreduktion von 100 ml oder mehr erreicht und wurde die Lebensqualität des Patienten durch die Therapie nachweislich verbessert, kann ein Antrag um Kostenvergütung bei der Krankenkasse gestellt werden.

4. Antrag Kostengutsprache

Der Antrag zur Kostengutsprache muss über verschiedene Punkte Auskunft geben.

Am einfachsten ist es, wenn Sie das „Antragsformular Kostengutsprache“ von VASOprime verwenden, das alle nötigen Angaben enthält.

Der Antrag muss neben den vollständigen Patientendaten folgende Informationen beinhalten:

  • Indikation (CVI C4-C6, Lymphödem Grad II-III)
  • Volumenreduktion von ≥ 100ml
  • Verbesserung der Lebensqualität

Weiter muss das Gerät genau spezifiziert sein. Die Verordnung muss folgende Angaben machen.

  • Gerättyp (4 Kammersystem)
  • Manschettentyp (Bein/Arm/Anzahl Kammern)
  • zu wählender Behandlungsdruck
  • Inflations-/Deflationszeiten

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an Ihre Krankenkasse. Allenfalls übernimmt das auch der behandelnde Arzt.

5. Gerätekauf

Wenn die Krankenkasse dem Gerätekauf zustimmt, können Sie das Mietgerät an uns zurücksenden und wir schicken Ihnen umgehend ein neues Kaufgerät zu.

Gerät und Manschette werden separat vergütet. Der Höchstvergütungsbetrag für das Kompressionsgerät ist 1‘450.- für die Manschette 270.-. Die Vergütung erfolgt maximal alle 5 Jahre.

Mehr zum VASOprime wave 4 finden Sie im Shop.

Fragen und Antworten

Was ist die MiGeL?

MiGeL steht für Mittel- und Gegenständeliste. Diese Liste führt alle Mittel- und Gegenstände auf, welche die obligatorische Krankenkasse vergüten muss und darf.

Wer kann eine Volumenmessung vornehmen?

Fragen Sie für die Volumenmessung am besten Ihrem behandelnden Arzt oder Physiotherapeuten.

Eignet sich die IPK auch für andere Indikationen?

Ja, zwar wird der Kauf von IPK Geräten nur bei fortgeschrittener chronischer venöser Insuffizienz (CVI C4-C6) und Lymphödemen Grad II-III vergütet. Wenn bei einem Lymphödem Stadium I durch die KPE keine vollständige Entstauung erreicht wird, kann es trotzdem nötig sein, schon in diesem frühen Stadium die intermittierende pneumatische Kompressionstherapie anzuwenden.

Weiter haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass ein Grossteil der Patienten mit Restless Legs Syndrom stark von der IPK profitiert. Auch Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) können die IPK anwenden, wenn die Therapie eng von einem Arzt begleitet wird.

Ist das VASOprime wave 4 rezeptpflichtig?

Nein. Wenn Ihnen der Antragsprozess für die Vergütung des VASOprime wave4 zu aufwändig ist, oder durch die Krankenkasse keine Vergütung gutgesprochen wurde, können Sie das Gerät auch ohne Rezept kaufen. Profitieren Sie auch von unserer Möglichkeit zur Ratenzahlung.


Passende Beiträge zum Thema Lymphdrainage